11.03.2019  

Die Verarschung der Abschiebungs-Begleitbeamten.

 
                     
 

"Abschiebungen" - ein Trauerspiel (nicht nur) für die Begleitbeamten.
Der SPIEGEL berichtet (hinter der Bezahlschranke) über schier unglaubliches - hier Auszüge:
 

 
  Einem Bundespolizisten kann nicht befohlen werden, an Abschiebungen teilzunehmen - er tut das freiwillig, muss aber dazu einen entsprechen Kurs als "Begleitbeamter" absolviert haben.
Wie bekommt er aber die zusätzliche Belastung einer "Rückführung" honoriert?
 
 
  Es geht schon los beim Geld:
Ein (deutscher) Begleitbeamte / Rückführer bekommt keinen Cent Zulage, sondern nur das übliche Auslandstagegeld, das jeder Beamte, der z. B. zu einer Konferenz reist, auch bekommt.
Norwegen dagegen zahlt seinen Rückführern 600 bis 2.000 € pro Flug, Italien immerhin für 3 Abschiebungen 1.000 € extra.
 
 
  Bei der Rückführung ist ein besonderer Schutzanzug vorgeschrieben - den er sich aber selbst kaufen muss!
Da die Beamten von "Schutzsuchenden" immer wieder mit Blut bespuckt und mit Fäkalien beschmiert werden, gibt es eine Abnutzungspauschale für den Schutzanzug von 1,20 € pro Flug.
Die Kosten der Reinigung des Schutzanzuges übernimmt der Dienstherr aber nur, "...wenn die Kleidung im Dienst einer besonderen Verschmutzung (Blut/Speichel/Urin) unterlag".
 
 
  Wird während des Fluges Essen für die "Hilfsbedürftigen" ausgegeben, so nimmt der Begleitbeamte an der Ausgabe teil.
Die eingenommenen Mahlzeiten werden aber vom Auslandstagegeld abgezogen!
 
 
 

Die Begleitbeamten müssen, z. B. bei 72-Stunden-Touren nach Asien oder Afrika, ihre Arbeitszeiten penibel protokollieren.
Die Stunden des Rückfluges werden aber nicht als Arbeitszeit, sondern (deutlich geringer) als Reisezeit abgerechnet.
Wartezeiten am Zielflughafen werden als Pausezeiten von der Arbeitszeit abgezogen.
 

 
  Fallen während des Einsatzes im Ausland zusätzliche Kosten an, muss der Beamte diese aus eigener Tasche vorlegen um sie dann nach einigen Wochen als Spesen (vielleicht) erstattet zu bekommen.

Limitiert sind natürlich auch die Hotelkosten - da ist die billigste Absteige gerade gut genug und das Frühstück wird natürlich auch von der Tagespauschale abgezogen.
 
 
  Kehren die Polizisten vom Abschiebeflug aus Asien oder Afrika zurück, müssen sie am nächsten Tag zum Dienst erscheinen - ein Jetlag ist in den Dienstvorschriften nicht vorgesehen.
 
 
  In Deutschland gab es im Januar dieses Jahres 238.740 Ausreisepflichtige, davon waren 56.571 unmittelbar ausreisepflichtig.

2017 scheiterten 30.921 Abschiebungen weil die Betreffenden entweder abgetaucht oder fluguntauglich (!) waren, Reisedokumente (=Pässe) fehlten oder Gerichtsentscheidungen in neuen Strafverfahren abgewartet werden mussten.

Es ist ein Hohn: Droht einem illegalen Kriminellen die unmittelbare Abschiebungen, braucht er nur irgendeinen Passanten zusammenzuschlagen und schon wird die Abschiebung bis zum Ende des neuen Strafverfahrens ausgesetzt - und das dauert: Berufung, Revision, Einspruch beim BGH, etc.
In keinem anderen Land ist dieser elendlange Verfahrensweg möglich - denn Deutschland ist das einzige Land in der Welt, dass das Asylrecht als Grundrecht im Grundgesetz verankert hat.

Dauert das Verfahren und damit sein Aufenthalt in Deutschland aber länger als 3 Jahre (was fast normal ist), muss (!) der Straftäter subsidiäres Bleiberecht erhalten - so will es das Asylrecht im Grundgesetz.
Und damit nichts schief läuft, stellt sich der Straftäter am besten gleich nach der Tat selbst bei der Polizei.
 
 
  Hier auch ein Artikel im (österreichischen!) Wochenblick über dieses Trauerspiel deutscher Behörden.

Wen wundert es eigentlich noch, dass immer mehr Abschiebungen an fehlenden Begleitbeamten scheitern?
Angesichts dieser Zustände ist jede (angebliche) Forderung nach mehr und schnelleren Abschiebungen seitens der Systemparteien an Scheinheiligkeit und Bürgerverarschen nicht mehr zu überbieten.
Und wie hat Innenminister Drehhhofer das Maul aufgerissen?
Es ist seine Behörde, die für dieses Trauerspiel verantwortlich ist.

 
 
 
 
 
  Es geht aber auch anders:
Auf Linienmaschinen fliegen so genannte Sky-Marshalls von privaten Sicherheitsfirmen zur Terroristenabwehr mit, die (als Geschäftsleute getarnt) von der Bundespolizei beauftragt sind.
Die bekommen von der Bundespolizei ein paar Tausend Euro Startgeld extra für ihr Undercover-Outfit.
 
                     
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